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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Patrizia Ferraro – Cosmetic & Tattoo

Kosmetik · Tattoos · Permanent Make Up · Schulungen

Stand: 09/2026

Patrizia Ferraro – Cosmetic & Tattoo

Inhaberin: Patrizia Ferraro

Dr.-Gantenberg-Str. 7

94124 Büchlberg

E-Mail: info@patriziaferraro.de

Telefon: +49 170 7305037

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen

Patrizia Ferraro – Cosmetic & Tattoo, Inhaberin Patrizia Ferraro, Dr.-Gantenberg-Str. 7, 94124 Büchlberg

– nachfolgend „Anbieterin“ – und ihren Kundinnen und Kunden – nachfolgend „Kunde“ – über die Erbringung von kosmetischen Behandlungen, Permanent Make-up, Tätowierungen, Schulungen sowie sonstigen angebotenen Leistungen.

  1. Die AGB gelten unabhängig davon, ob der Vertrag persönlich im Studio, telefonisch, per E-Mail, über WhatsApp, über soziale Medien, über eine Internetseite oder auf sonstigem Kommunikationsweg zustande kommt.
  2. Individuelle Vereinbarungen zwischen der Anbieterin und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
  3. Mit wirksamer Einbeziehung dieser AGB werden sie Bestandteil des jeweiligen Vertrages. Die AGB werden dem Kunden vor bzw. bei Vertragsschluss in zumutbarer Weise zugänglich gemacht.

§ 2 Vertragsschluss und Terminvereinbarung

  1. Eine Behandlung, Tätowierung, Permanent-Make-up-Behandlung oder Schulung wird grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung durchgeführt.
  2. Eine Anfrage des Kunden stellt noch keine verbindliche Terminbuchung dar.
  3. Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Anbieterin den Termin bzw. die Leistung verbindlich bestätigt.
  4. Terminabsprachen können insbesondere persönlich, telefonisch, per E-Mail, WhatsApp oder über soziale Medien erfolgen.
  5. Die Anbieterin ist berechtigt, Anfragen abzulehnen, wenn sachliche Gründe hierfür bestehen, insbesondere wenn gesundheitliche, organisatorische, fachliche oder sonstige berechtigte Gründe gegen die Durchführung sprechen.
  6. Ein unverbindlich vorgeschlagener Termin wird erst durch die ausdrückliche Bestätigung der Anbieterin verbindlich.
  7. Sofern für einen Termin eine Anzahlung verlangt wird, kann die verbindliche Reservierung von der fristgerechten Zahlung der Anzahlung abhängig gemacht werden.

§ 3 Verbindlichkeit von Terminen

  1. Vereinbarte und von der Anbieterin bestätigte Termine sind für beide Seiten verbindlich.
  2. Die Anbieterin hält den vereinbarten Zeitraum ausschließlich für den jeweiligen Kunden frei und kann diesen Zeitraum grundsätzlich nicht anderweitig vergeben.
  3. Bei einer Terminreservierung kann dem Kunden eine angemessene Frist zur Bestätigung bzw. Zahlung einer vereinbarten Anzahlung gesetzt werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann die Anbieterin den Termin anderweitig vergeben.
  4. Ein Termin gilt erst dann als verbindlich reserviert, wenn die hierfür gegebenenfalls vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise.
  2. Preisangaben können je nach Art, Umfang, Zeitaufwand, Materialaufwand und individuellen Anforderungen der jeweiligen Leistung variieren.
  3. Bei individuell geplanten Leistungen, insbesondere Tattoos und Permanent Make-up, kann der endgültige Preis erst nach Besprechung und Einschätzung des konkreten Projekts festgelegt werden.
  4. Bei Tattoos kann nach Übermittlung und Prüfung der Anfrage zunächst eine ungefähre Preiseinschätzung abgegeben werden. Diese stellt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, noch kein verbindliches Festpreisangebot dar.
  5. Die Zahlung für Behandlungen erfolgt grundsätzlich unmittelbar nach der Behandlung.
  6. Für Tattoos gilt derzeit: Der vor Ort verbleibende Betrag ist ausschließlich in bar zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  7. Für Schulungen gelten die jeweils bei Buchung vereinbarten Zahlungsbedingungen.
  8. Die Anbieterin ist berechtigt, bei bestimmten Leistungen eine Anzahlung oder Vorauszahlung zu verlangen.

§ 5 Anzahlungen und Reservierungsgebühren

  1. Für bestimmte Termine und Leistungen wird eine Anzahlung bzw. Reservierungsgebühr verlangt.
  2. Bei Tattoos und Permanent Make-up wird grundsätzlich eine Anzahlung in der jeweils bei der Terminvereinbarung mitgeteilten Höhe verlangt, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
  3. Die Höhe der Anzahlung wird dem Kunden vor bzw. bei der Terminvereinbarung mitgeteilt.
  4. Die Anzahlung wird bei ordnungsgemäßer Durchführung des vereinbarten Termins auf den Gesamtpreis der jeweiligen Behandlung angerechnet.
  5. Bei Schulungen ist eine Anzahlung zur verbindlichen Reservierung des Schulungsplatzes vorgesehen. Die Höhe ergibt sich aus der jeweiligen Anmeldung, Rechnung oder dem Schulungsvertrag.
  6. Die Anzahlung dient insbesondere der verbindlichen Reservierung des vereinbarten Zeitraums bzw. Schulungsplatzes sowie der damit verbundenen Vorbereitung und Organisation.
  7. Im Falle einer kurzfristigen Absage oder eines Nichterscheinens kann die geleistete Anzahlung – soweit gesetzlich zulässig – auf einen bestehenden Anspruch wegen des Terminausfalls angerechnet werden.
  8. Eine Anzahlung ist grundsätzlich nicht auf andere Personen oder andere Leistungen übertragbar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  9. Gesetzliche Rücktritts-, Widerrufs-, Minderungs- oder sonstige Rechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 6 Absagen und Terminverschiebungen

  1. Vereinbarte Termine können vom Kunden grundsätzlich bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.
  2. Bei einer Absage oder Terminverschiebung innerhalb von weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kann eine Ausfallpauschale in Höhe von 50 % der für den Termin vereinbarten Leistung verlangt werden.
  3. Bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage kann eine Ausfallpauschale in Höhe von 100 % der für den Termin vereinbarten Leistung verlangt werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  4. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist.
  5. Der Anbieterin bleibt der Nachweis eines tatsächlich höheren Schadens unbenommen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  6. Eine Terminverschiebung gilt grundsätzlich als Absage des ursprünglichen Termins und als neue Terminvereinbarung.
  7. Die Anbieterin kann im Einzelfall aus Kulanz von einer Ausfallpauschale absehen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
  8. Bei nachweislich schwerwiegenden, unvorhersehbaren Umständen oder Erkrankungen kann die Anbieterin im Einzelfall eine abweichende Entscheidung treffen.

§ 7 Verspätungen

  1. Der Kunde ist verpflichtet, zum vereinbarten Termin pünktlich zu erscheinen.
  2. Bei einer Verspätung kann sich die Behandlungszeit entsprechend verkürzen, wenn der nachfolgende Termin dies erfordert.
  3. Ist eine ordnungsgemäße Durchführung der gebuchten Leistung aufgrund der Verspätung nicht mehr möglich, kann die Anbieterin den Termin abbrechen bzw. nicht durchführen.
  4. In diesem Fall kann – abhängig von den Umständen und soweit gesetzlich zulässig – eine Ausfallpauschale entsprechend § 6 dieser AGB berechnet werden.
  5. Die Anbieterin ist nicht verpflichtet, aufgrund einer Verspätung nachfolgende Kundentermine zu verschieben oder zu verkürzen.

§ 8 Gesundheitliche Angaben und Kontraindikationen

  1. Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn der jeweiligen Behandlung alle für die Behandlung relevanten gesundheitlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.
  2. Hierzu können insbesondere gehören:
  • Allergien und Unverträglichkeiten
  • Hauterkrankungen und Hautveränderungen
  • Wundheilungsstörungen
  • Narben- oder Keloidneigung
  • chronische Erkrankungen
  • ansteckende Erkrankungen
  • Einnahme von Medikamenten
  • Einnahme von blutverdünnenden Medikamenten
  • bekannte Reaktionen auf kosmetische Produkte, Farben oder Inhaltsstoffe
  • Schwangerschaft
  • Stillzeit
  • vorherige PMU- oder Tattoo-Behandlungen
  • sonstige für die Behandlung relevante gesundheitliche Umstände.
  1. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner gesundheitlichen Situation vor der Behandlung mitzuteilen.
  2. Die Anbieterin kann eine Behandlung ablehnen, verschieben oder abbrechen, wenn gesundheitliche Bedenken bestehen oder die Voraussetzungen für eine fachgerechte und verantwortbare Durchführung nicht gegeben sind.
  3. Die Anbieterin ersetzt keine ärztliche Beratung oder medizinische Untersuchung.
  4. Die konkreten gesundheitlichen Angaben des Kunden werden – soweit erforderlich – gesondert in einem Aufklärungs- bzw. Einverständnisbogen dokumentiert.

§ 9 Aufklärung und Einverständnis

  1. Vor bestimmten Behandlungen, insbesondere bei Tattoos und Permanent Make-up, wird der Kunde über die wesentlichen Eigenschaften, möglichen Risiken, Besonderheiten und erforderlichen Nachsorgemaßnahmen aufgeklärt.
  2. Der Kunde erhält – soweit erforderlich – einen gesonderten Aufklärungs- und Einverständnisbogen.
  3. Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift, die erforderlichen Informationen erhalten und verstanden zu haben sowie die für die Behandlung erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß gemacht zu haben.
  4. Eine Behandlung erfolgt nur mit dem Einverständnis des Kunden und unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben.
  5. Die Einwilligung in eine Behandlung ersetzt nicht die Verpflichtung des Kunden, gesundheitliche Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.

§ 10 Minderjährige

  1. Tätowierungen werden bei Personen unter 18 Jahren grundsätzlich nicht durchgeführt.
  2. Bei Minderjährigen ab 16 Jahren kann die Durchführung einer Behandlung nur nach vorheriger ausdrücklicher Prüfung und Zustimmung der Anbieterin erfolgen.
  3. Soweit gesetzlich erforderlich oder von der Anbieterin verlangt, ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorzulegen.
  4. Die Anbieterin kann unabhängig davon eine Behandlung bei Minderjährigen ablehnen.
  5. Für bestimmte Behandlungen kann ein Mindestalter von 18 Jahren gelten.

§ 11 Tätowierungen

  1. Tätowierungen werden individuell nach den Wünschen und Vorstellungen des Kunden geplant und durchgeführt.
  2. Der Kunde kann bei der Anfrage insbesondere folgende Angaben machen bzw. Unterlagen übermitteln:
  • gewünschtes Motiv
  • eigene Zeichnung
  • Referenzbild
  • Größe in Zentimetern
  • gewünschte Körperstelle
  • weitere Wünsche und Vorstellungen
  • Kontaktdaten
  • Name und Alter.
  1. Nach Prüfung der Anfrage kann die Anbieterin eine ungefähre Preiseinschätzung abgeben.
  2. Die endgültige Gestaltung des Motivs kann nach der Terminbestätigung entwickelt und mit dem Kunden abgestimmt werden.
  3. Bei größeren Projekten kann vor dem eigentlichen Termin eine persönliche Beratung erforderlich sein.
  4. Das Motiv wird am Termin nochmals gemeinsam besprochen. Soweit technisch, zeitlich und gestalterisch möglich, können kleinere Änderungen vorgenommen werden.
  5. Größere Änderungen des vereinbarten Motivs können zu einer Änderung des Preises oder zu einer neuen Terminplanung führen.
  6. Der Kunde erkennt an, dass Tätowierungen eine dauerhafte Veränderung der Haut darstellen und das endgültige Erscheinungsbild von verschiedenen individuellen Faktoren beeinflusst wird.
  7. Hautbeschaffenheit, Heilungsverlauf, Pigmentaufnahme, Körperstelle, individuelle Narbenbildung und andere Faktoren können das Ergebnis beeinflussen.

§ 12 Nachsorge und Nacharbeiten bei Tattoos

  1. Der Kunde erhält Hinweise zur sachgerechten Nachsorge seiner Tätowierung.
  2. Die Nachsorgehinweise sind entsprechend zu beachten.
  3. Der Heilungsverlauf kann von Person zu Person unterschiedlich sein.
  4. Unsachgemäße Pflege, Manipulation der behandelten Stelle, vorzeitiges Entfernen von Krusten, intensive Sonneneinstrahlung, Solarium, Schwimmbad, Sauna oder sonstige ungeeignete Behandlung können das Ergebnis negativ beeinflussen.
  5. Nacharbeiten können erforderlich werden und sind nicht automatisch in jedem Fall kostenfrei.
  6. Nacharbeiten sind ab 20,00 € möglich.
  7. Ob und in welchem Umfang eine Nacharbeit erforderlich ist und welche Kosten hierfür entstehen, wird im Einzelfall beurteilt.
  8. Ein Anspruch auf eine bestimmte Farbintensität, Haltbarkeit oder ein bestimmtes Heilergebnis besteht nicht.

§ 13 Permanent Make-up

  1. Permanent Make-up wird individuell entsprechend den anatomischen Voraussetzungen, der Hautbeschaffenheit, den Vorstellungen des Kunden und den fachlichen Möglichkeiten geplant.
  2. Der Kunde wird vor der Behandlung über den geplanten Ablauf, die Farbwahl, die Form und die wesentlichen Besonderheiten aufgeklärt.
  3. Bei bestehendem Permanent Make-up einer anderen Anbieterin kann eine Behandlung nur nach vorheriger Begutachtung erfolgen.
  4. Eine Behandlung über bestehendes Permanent Make-up kann unter Umständen nicht oder nur eingeschränkt möglich sein.
  5. In solchen Fällen kann zunächst eine Entfernung oder Aufhellung des vorhandenen Pigments erforderlich sein.
  6. Das endgültige Ergebnis kann insbesondere durch Hauttyp, Hautstruktur, Stoffwechsel, Pigmentaufnahme, Lebensgewohnheiten, Pflege, UV-Strahlung und individuelle Heilung beeinflusst werden.
  7. Die Anbieterin kann daher keine Garantie für eine bestimmte Farbintensität, Form, Haltbarkeit oder ein bestimmtes Abheilungsergebnis übernehmen.
  8. Eine Auffrischung oder Nachbehandlung kann erforderlich sein und wird – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – gesondert berechnet.

§ 14 Wimpern-, Brow- und kosmetische Behandlungen

  1. Für Wimpernverlängerungen, Wimpernlifting, Browlifting, Brow-Behandlungen, Färbungen, kosmetische Haarentfernung, Gesichtsbehandlungen, Microneedling, Aquafacial und weitere kosmetische Leistungen gelten die jeweiligen individuellen Behandlungsanforderungen.
  2. Der Kunde hat vor Beginn der Behandlung über bekannte Allergien, Unverträglichkeiten, Hautreaktionen und sonstige relevante Umstände zu informieren.
  3. Bei bestimmten Behandlungen kann vorab ein Verträglichkeitstest erforderlich oder empfohlen sein.
  4. Ein bestimmtes Behandlungsergebnis oder eine bestimmte Haltbarkeit kann aufgrund individueller Voraussetzungen nicht garantiert werden.
  5. Die Anbieterin kann eine Behandlung ablehnen oder abbrechen, wenn eine Durchführung aus fachlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht vertretbar erscheint.

§ 15 Individuelle Ergebnisse und Haltbarkeit

  1. Kosmetische Behandlungen, Wimpernbehandlungen, Brow-Behandlungen, PMU und vergleichbare Leistungen können bei unterschiedlichen Personen unterschiedlich ausfallen.
  2. Das Ergebnis kann insbesondere durch Hauttyp, Hautzustand, Stoffwechsel, Pflege, Lebensgewohnheiten, Hormone, Medikamente, UV-Strahlung, Alter, individuelle Heilung und weitere Faktoren beeinflusst werden.
  3. Angaben zur Haltbarkeit sind grundsätzlich Erfahrungswerte und keine Garantie.
  4. Die Anbieterin übernimmt keine Garantie dafür, dass das Ergebnis einer Behandlung den individuellen Vorstellungen des Kunden vollständig entspricht, sofern die Leistung fachgerecht und entsprechend der vereinbarten Behandlung erbracht wurde.
  5. Gesetzliche Rechte des Kunden bei tatsächlich mangelhafter Leistung bleiben unberührt.

§ 16 Pflege und Verhalten nach der Behandlung

  1. Der Kunde erhält je nach Behandlung individuelle Hinweise zur Pflege und zum Verhalten nach der Behandlung.
  2. Der Kunde ist für die sachgerechte Einhaltung der Pflegehinweise verantwortlich.
  3. Die Anbieterin haftet nicht für Beeinträchtigungen des Behandlungsergebnisses, die auf eine vom Kunden zu vertretende unsachgemäße Pflege oder ein pflegewidriges Verhalten zurückzuführen sind.
  4. Bei auftretenden ungewöhnlichen Beschwerden, starken Reaktionen oder sonstigen gesundheitlichen Auffälligkeiten sollte der Kunde unverzüglich fachkundigen medizinischen Rat einholen.

§ 17 Reklamationen und Beanstandungen

  1. Beanstandungen bezüglich einer Behandlung sollen der Anbieterin möglichst zeitnah mitgeteilt werden.
  2. Die Anbieterin erhält dadurch die Möglichkeit, den Sachverhalt zu prüfen und – soweit erforderlich und möglich – eine geeignete Lösung anzubieten.
  3. Bei sichtbaren Behandlungsergebnissen kann es erforderlich sein, dass der Kunde aktuelle Fotos oder eine persönliche Begutachtung ermöglicht.
  4. Gesetzliche Gewährleistungs- und sonstige Rechte bleiben unberührt.

§ 18 Schulungen

  1. Die Anbieterin bietet verschiedene Schulungen im Kosmetikbereich an.
  2. Die jeweils angebotenen Schulungen, Inhalte und Preise ergeben sich aus dem aktuellen Schulungsangebot bzw. dem individuellen Schulungsvertrag.
  3. Eine Anmeldung zu einer Schulung ist verbindlich, sobald die Anmeldung von der Anbieterin bestätigt bzw. der entsprechende Schulungsvertrag geschlossen wurde.
  4. Für die Reservierung eines Schulungsplatzes wird eine Anzahlung verlangt.
  5. Die Anzahlung ist innerhalb der in der Rechnung oder im Schulungsvertrag genannten Frist zu bezahlen.
  6. Der verbleibende Schulungsbetrag ist grundsätzlich 3 Wochen vor dem Schulungstermin vollständig zu bezahlen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
  7. Der Schulungsplatz kann bis zum vollständigen Zahlungseingang unter Vorbehalt stehen, sofern vereinbarte Zahlungsfristen nicht eingehalten werden.
  8. Die Anbieterin behält sich vor, die Durchführung einer Schulung bei organisatorischen oder sonstigen wichtigen Gründen zu verschieben. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall entsprechend der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen berücksichtigt.

§ 19 Absage einer Schulung durch den Teilnehmer

  1. Aufgrund der besonderen Vorbereitung, Planung und Reservierung eines Schulungsplatzes gelten für Schulungen gesonderte Stornierungsbedingungen.
  2. Bei einer Absage durch den Teilnehmer gelten – sofern im individuellen Schulungsvertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde – folgende Ausfallpauschalen:
  • bis 10 Tage vor Schulungsbeginn: 80 % der vereinbarten Schulungsgebühr
  • weniger als 10 Tage vor Schulungsbeginn: 90 % der vereinbarten Schulungsgebühr
  • bei Nichterscheinen oder nicht rechtzeitiger Absage: 100 % der vereinbarten Schulungsgebühr.
  1. Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist.
  2. Der Anbieterin bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  3. Eine Ersatzperson kann grundsätzlich nur nach vorheriger Zustimmung der Anbieterin teilnehmen, da insbesondere Voraussetzungen, Schulungsinhalte und gegebenenfalls Modelle berücksichtigt werden müssen.
  4. Bei Erkrankung oder sonstigen wichtigen, nachweisbaren Umständen kann nach individueller Absprache eine Umbuchung auf einen Ersatztermin ermöglicht werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht, sofern nicht zwingende gesetzliche Rechte entgegenstehen.

§ 20 Schulungsmodelle

  1. Soweit für eine Schulung ein Modell benötigt wird, ist der Teilnehmer grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, ein geeignetes Modell bereitzustellen, sofern im jeweiligen Schulungsangebot nichts anderes vereinbart wurde.
  2. Das Modell muss die von der Anbieterin vorgegebenen Voraussetzungen erfüllen.
  3. Die Anbieterin kann ein Modell ablehnen, wenn dieses aus fachlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht geeignet ist.
  4. Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass das Modell über die geplante Behandlung entsprechend aufgeklärt wird und die erforderliche Einwilligung erteilt.

§ 21 Schulungsunterlagen und Urheberrechte

  1. Sämtliche im Rahmen einer Schulung zur Verfügung gestellten Unterlagen, Skripte, Fotos, Videos, Arbeitsmaterialien, Konzepte, Texte und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
  2. Die Unterlagen dürfen ausschließlich für die persönliche Teilnahme und zur eigenen Weiterbildung verwendet werden.
  3. Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe, gewerbliche Verwertung, Weiterverkauf oder sonstige Überlassung der Schulungsunterlagen an Dritte ist nicht gestattet. Dies gilt insbesondere auch für die Weitergabe in digitaler Form sowie für die Veröffentlichung oder Weitergabe über soziale Medien oder andere Plattformen.
  4. Die Weitergabe oder Nutzung von Schulungsinhalten zur Durchführung eigener Schulungen, Workshops, Kurse oder sonstiger gewerblicher Angebote ist ausdrücklich untersagt.
  5. Die Einräumung weitergehender Nutzungsrechte bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.

§ 22 Teilnahmebestätigung und Zertifikate

  1. Nach erfolgreicher Teilnahme kann der Teilnehmer ein Teilnahmezertifikat bzw. eine entsprechende Schulungsbestätigung erhalten.
  2. Die Ausstellung eines Zertifikats setzt grundsätzlich die vollständige Teilnahme und vollständige Bezahlung der Schulung voraus.
  3. Ein Zertifikat stellt keine staatliche Anerkennung oder behördliche Zulassung dar, sofern dies nicht ausdrücklich angegeben wird.

§ 23 Gutscheine

  1. Gutscheine können für die jeweils darauf angegebenen Leistungen bzw. den angegebenen Wert eingelöst werden.
  2. Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  3. Eine nachträgliche Auszahlung eines verbleibenden Restbetrages in bar erfolgt grundsätzlich nicht, sofern gesetzlich zulässig.
  4. Bei Verlust oder Beschädigung eines Gutscheins kann eine Ersatzleistung nur erfolgen, wenn der Gutschein eindeutig zugeordnet und der Anspruch nachgewiesen werden kann.
  5. Für Gutscheine gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften, soweit nicht im Einzelfall wirksam eine andere Gültigkeitsdauer vereinbart wurde.

§ 24 Foto- und Videoaufnahmen

  1. Die Anbieterin kann im Zusammenhang mit Behandlungen Fotos oder Videos zu Dokumentationszwecken erstellen, soweit dies für die Durchführung oder Dokumentation der Behandlung erforderlich und rechtlich zulässig ist.
  2. Eine Veröffentlichung von Fotos oder Videos zu Werbe-, Portfolio-, Social-Media- oder Schulungszwecken erfolgt grundsätzlich nur aufgrund einer gesonderten Einwilligung des Kunden.
  3. Die Einwilligung in eine Veröffentlichung ist freiwillig und nicht Voraussetzung für die Durchführung einer Behandlung.
  4. Die Einzelheiten der Einwilligung werden in einer separaten Foto- und Videoeinwilligung geregelt.
  5. Eine erteilte Einwilligung kann für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt hiervon unberührt.

§ 25 Datenschutz

  1. Personenbezogene Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
  2. Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur Durchführung von Anfragen, Terminvereinbarungen, Verträgen, Behandlungen, Schulungen, Zahlungen, Rechnungsstellung und zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.
  3. Soweit für bestimmte Verarbeitungen eine gesonderte Einwilligung erforderlich ist, wird diese separat eingeholt.
  4. Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung der Anbieterin.
  5. Gesundheitsbezogene Angaben werden nur verarbeitet, soweit hierfür eine entsprechende rechtliche Grundlage besteht und dies für die jeweilige Behandlung bzw. die Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.

§ 26 Haftung

  1. Die Anbieterin haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Anbieterin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  3. Für sonstige Schäden haftet die Anbieterin nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Anbieterin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  4. Für Schäden, die aufgrund unvollständiger, unrichtiger oder nicht mitgeteilter Angaben des Kunden entstehen, haftet die Anbieterin nicht, soweit sie diese Schäden nicht zu vertreten hat.
  5. Für persönliche Gegenstände des Kunden wird keine Haftung übernommen, soweit die Anbieterin, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten haben.
  6. Der Kunde ist verpflichtet, persönliche Wertgegenstände während seines Aufenthalts im Studio angemessen zu sichern.
  7. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

§ 27 Studioordnung und Verhalten

  1. Im Studio ist auf eine angemessene, respektvolle und hygienische Umgebung zu achten.
  2. Den Anweisungen der Anbieterin und ihrer Mitarbeiter hinsichtlich Hygiene, Sicherheit und Durchführung der Behandlung ist Folge zu leisten.
  3. Begleitpersonen sind grundsätzlich nur nach vorheriger Absprache gestattet.
  4. Kinder und weitere Begleitpersonen können aus hygienischen, organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen von der Behandlung ausgeschlossen werden.
  5. Das Mitbringen von Tieren ist nur nach vorheriger Zustimmung gestattet.
  6. Die Anbieterin ist berechtigt, Personen bei unangemessenem, beleidigendem, aggressivem oder störendem Verhalten des Studios zu verweisen.

§ 28 Schäden und Verlust

  1. Der Kunde haftet für Schäden, die er vorsätzlich oder fahrlässig an den Räumlichkeiten, Einrichtungen, Geräten oder sonstigem Eigentum der Anbieterin verursacht.
  2. Die Anbieterin behält sich vor, entstandene Schäden im gesetzlich zulässigen Umfang geltend zu machen.
  3. Für mitgebrachte Gegenstände des Kunden wird keine Verwahrungspflicht übernommen.

§ 29 Widerrufsrecht

  1. Soweit einem Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften ein Widerrufsrecht zusteht, bleiben die gesetzlichen Widerrufsrechte unberührt.
  2. Ob ein Widerrufsrecht besteht, richtet sich insbesondere nach der Art des Vertrages, der Art des Vertragsschlusses und den gesetzlichen Vorschriften.
  3. Bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen können besondere gesetzliche Informations- und Widerrufsvorschriften gelten.
  4. Gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht bleiben unberührt.
  5. Soweit gesetzlich erforderlich, erhält der Kunde eine gesonderte Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular.
  6. Verlangt der Kunde bei einer Leistung, für die ein Widerrufsrecht besteht, ausdrücklich, dass mit der Ausführung vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist begonnen wird, gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Folgen.

§ 30 Absage oder Verschiebung durch die Anbieterin

  1. Die Anbieterin ist berechtigt, einen Termin aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben.
  2. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen bei:
  • eigener Erkrankung,
  • Erkrankung von Mitarbeitern,
  • technischen oder organisatorischen Problemen,
  • höherer Gewalt,
  • behördlichen Anordnungen,
  • nicht vorhersehbaren Umständen,
  • Umständen, die eine fachgerechte oder sichere Durchführung der Behandlung verhindern.
  1. Bereits geleistete Zahlungen werden bei einer von der Anbieterin veranlassten Absage entsprechend der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen berücksichtigt.
  2. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

§ 31 Gestaltung, Entwürfe und Eigentumsrechte

  1. Von der Anbieterin erstellte Tattoo- oder PMU-Entwürfe, Zeichnungen, Konzepte und sonstige Gestaltungsvorschläge bleiben grundsätzlich geistiges Eigentum der Anbieterin bzw. des jeweiligen Urhebers.
  2. Eine Nutzung, Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Verwertung eines Entwurfs außerhalb des vereinbarten Behandlungszwecks ist ohne Zustimmung der Anbieterin nicht gestattet.
  3. Die gesetzlichen urheberrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.

§ 32 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistung erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
  2. Hierzu gehören insbesondere:
  • vollständige Kontaktdaten,
  • wahrheitsgemäße gesundheitliche Angaben,
  • Informationen über bestehende PMU- oder Tattoo-Arbeiten,
  • Angaben zu Allergien und Unverträglichkeiten,
  • Angaben zu relevanten Medikamenten,
  • rechtzeitige Mitteilung von Änderungen.
  1. Nachteile, die aus einer Verletzung dieser Mitwirkungspflichten entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, soweit die Anbieterin hierfür nicht gesetzlich verantwortlich ist.

§ 33 Änderungen von Preisen und Angeboten

  1. Die Anbieterin ist berechtigt, ihr Leistungsangebot sowie ihre Preise für zukünftige Buchungen anzupassen.
  2. Für bereits verbindlich vereinbarte Leistungen gilt grundsätzlich der bei Vertragsschluss vereinbarte Preis, soweit nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde.
  3. Frühere Preislisten und Angebote verlieren mit Veröffentlichung einer neuen Preisübersicht ihre Gültigkeit für zukünftige Buchungen.

§ 34 Verbraucherstreitbeilegung

Die Anbieterin ist grundsätzlich nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Soweit gesetzliche Informationspflichten bestehen, gelten die entsprechenden gesetzlichen Regelungen.

§ 35 Anwendbares Recht

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates eingeschränkt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

§ 36 Gerichtsstand

  1. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
  2. Soweit gesetzlich zulässig, ist für Streitigkeiten mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen der Sitz der Anbieterin Gerichtsstand.
  3. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

§ 37 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

  1. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder aus demselben Vertragsverhältnis stammt, soweit gesetzlich zulässig.
  2. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

§ 38 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 39 Einbeziehung der AGB

  1. Die jeweils gültigen AGB werden dem Kunden vor Vertragsschluss bzw. bei Vertragsschluss zugänglich gemacht.
  2. Der Kunde erhält die Möglichkeit, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen.
  3. Die AGB werden nur dann Bestandteil des jeweiligen Vertrages, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für ihre wirksame Einbeziehung erfüllt sind.
  4. Eine individuelle Vereinbarung zwischen Anbieterin und Kunde geht diesen AGB vor.

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