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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Patrizia Ferraro – Cosmetic & Tattoo

Kosmetik · Tattoos · Permanent Make-up · Schulungen

Stand: 09/2026

Patrizia Ferraro – Cosmetic & Tattoo

Inhaberin: Patrizia Ferraro

Dr.-Gantenberg-Str. 7

94124 Büchlberg

E-Mail: info@patriziaferraro.de

Telefon: +49 170 7305037

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§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen

Patrizia Ferraro – Cosmetic & Tattoo, Inhaberin Patrizia Ferraro, Dr.-Gantenberg-Str. 7, 94124 Büchlberg

– nachfolgend „Anbieterin“ – und ihren Kundinnen und Kunden – nachfolgend „Kunde“ – über die Erbringung von kosmetischen Behandlungen, Wimpern- und Augenbrauenbehandlungen, Permanent Make-up, Tätowierungen, Schulungen, Gutscheinen sowie sonstigen von der Anbieterin angebotenen Leistungen.

  1. Die AGB gelten unabhängig davon, ob ein Vertrag persönlich im Studio, telefonisch, per E-Mail, über WhatsApp, über soziale Medien, über eine Internetseite oder über einen sonstigen zulässigen Kommunikationsweg zustande kommt.
  2. Individuelle Vereinbarungen zwischen der Anbieterin und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
  3. Diese AGB gelten nur, soweit sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurden.
  4. Die Anbieterin stellt dem Kunden die jeweils gültigen AGB vor bzw. bei Vertragsschluss in zumutbarer Weise zur Verfügung.

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§ 2 Vertragsschluss und Terminvereinbarung

  1. Behandlungen, Tätowierungen, Permanent-Make-up-Behandlungen und Schulungen werden grundsätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung durchgeführt.
  2. Eine Anfrage des Kunden stellt zunächst lediglich eine Anfrage und noch keine verbindliche Terminbuchung dar.
  3. Ein verbindlicher Termin kommt zustande, sobald die Anbieterin dem Kunden den gewünschten Termin ausdrücklich bestätigt oder dem Kunden mitteilt, dass der Termin verbindlich eingetragen wurde.
  4. Eine Anzahlung ist für die Verbindlichkeit eines Termins grundsätzlich nicht erforderlich. Für bestimmte Leistungen kann die Anbieterin jedoch eine Anzahlung oder Vorauszahlung verlangen.
  5. Eine verbindliche Terminbestätigung kann insbesondere über WhatsApp, E-Mail, telefonisch, persönlich, über soziale Medien oder über ein Buchungssystem erfolgen.
  6. Die Anbieterin ist berechtigt, eine Anfrage oder Behandlung aus sachlichen Gründen abzulehnen, insbesondere wenn gesundheitliche, hygienische, fachliche, organisatorische oder sicherheitsrelevante Gründe entgegenstehen.
  7. Bei bestimmten Leistungen kann die Anbieterin vor einer endgültigen Terminbestätigung weitere Informationen, Fotos, eine Beratung oder eine Anzahlung verlangen.

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§ 3 Verbindlichkeit von Terminen

  1. Ein von der Anbieterin bestätigter Termin ist für beide Seiten verbindlich.
  2. Die Anbieterin hält den vereinbarten Zeitraum für den Kunden frei und kann diesen Zeitraum grundsätzlich nicht gleichzeitig anderweitig vergeben.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, den vereinbarten Termin wahrzunehmen oder diesen innerhalb der in § 6 geregelten Frist abzusagen bzw. zu verschieben.
  4. Eine Terminbestätigung ohne Anzahlung ist grundsätzlich ebenso verbindlich wie eine Terminbestätigung mit Anzahlung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  5. Soweit für einen Termin eine Anzahlung vereinbart wurde, kann die verbindliche Reservierung von der fristgerechten Zahlung abhängig gemacht werden.

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§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.
  2. Die Preise können je nach Art, Umfang, Zeitaufwand, Materialaufwand und individuellen Anforderungen der jeweiligen Leistung variieren.
  3. Bei individuell geplanten Leistungen, insbesondere Tattoos und Permanent Make-up, kann der endgültige Preis erst nach Besprechung und Einschätzung des konkreten Projekts festgelegt werden.
  4. Eine vorläufige oder ungefähre Preiseinschätzung, insbesondere bei Tattoo-Anfragen, stellt nur dann einen verbindlichen Festpreis dar, wenn dies ausdrücklich als solcher vereinbart wurde.
  5. Die Zahlung für kosmetische Behandlungen, Wimpern- und Augenbrauenbehandlungen sowie sonstige Behandlungen erfolgt grundsätzlich unmittelbar nach der Behandlung.
  6. Die Zahlung erfolgt ausschließlich in bar. Andere Zahlungsarten werden nicht angeboten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  7. Für Schulungen gelten die in der jeweiligen Anmeldung, Rechnung oder im Schulungsvertrag vereinbarten Zahlungsbedingungen.
  8. Die Anbieterin ist berechtigt, für bestimmte Leistungen eine Anzahlung oder Vorauszahlung zu verlangen.

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§ 5 Anzahlungen und Reservierungsgebühren

  1. Für bestimmte Termine und Leistungen kann eine Anzahlung bzw. Reservierungsgebühr vereinbart werden.
  2. Bei Tattoos und Permanent Make-up kann grundsätzlich eine Anzahlung in der bei der Terminvereinbarung mitgeteilten Höhe verlangt werden.
  3. Bei Schulungen kann eine Anzahlung zur verbindlichen Reservierung des Schulungsplatzes verlangt werden.
  4. Die jeweilige Höhe und Zahlungsfrist der Anzahlung wird dem Kunden vor bzw. bei der Buchung mitgeteilt.
  5. Eine Anzahlung wird bei ordnungsgemäßer Durchführung der vereinbarten Leistung auf den Gesamtpreis angerechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  6. Eine Anzahlung dient insbesondere der verbindlichen Reservierung des vereinbarten Zeitraums bzw. Schulungsplatzes sowie der damit verbundenen Vorbereitung und Organisation.
  7. Bei einer vom Kunden zu vertretenden kurzfristigen Absage oder einem Nichterscheinen kann eine geleistete Anzahlung – soweit gesetzlich zulässig – auf einen bestehenden Anspruch wegen des Terminausfalls angerechnet werden.
  8. Gesetzliche Rücktritts-, Widerrufs-, Minderungs- und sonstige Rechte des Kunden bleiben unberührt.

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§ 6 Absagen und Terminverschiebungen

  1. Der Kunde kann einen verbindlich vereinbarten Termin grundsätzlich bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei absagen oder verschieben.
  2. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, zu dem die Absage oder Änderungsmitteilung der Anbieterin nachweisbar zugeht.
  3. Bei einer Absage oder Terminverschiebung innerhalb von weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kann die Anbieterin eine Ausfallpauschale in Höhe von 50 % des für den Termin vereinbarten Behandlungspreises verlangen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  4. Bei einem Nichterscheinen ohne vorherige Absage (No-Show) kann die Anbieterin eine Ausfallpauschale in Höhe von 100 % des für den Termin vereinbarten Behandlungspreises verlangen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  5. Die Ausfallpauschale dient dem Ausgleich des durch die kurzfristige Absage bzw. das Nichterscheinen entstehenden Ausfalls, insbesondere aufgrund der für den Kunden reservierten Behandlungszeit, der eingeplanten Arbeitszeit sowie gegebenenfalls bereits entstandener Vorbereitungs- und Materialkosten.
  6. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist. In diesem Fall ist nur der tatsächlich nachgewiesene bzw. gesetzlich geschuldete Betrag zu zahlen.
  7. Der Anbieterin bleibt der Nachweis eines tatsächlich höheren Schadens vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  8. Eine Terminverschiebung innerhalb der 48-Stunden-Frist gilt grundsätzlich als kurzfristige Absage des ursprünglichen Termins und kann entsprechend dieser Regelung kostenpflichtig sein.
  9. Wird ein Termin rechtzeitig, also mindestens 48 Stunden vor dem Termin, abgesagt oder verschoben, fällt grundsätzlich keine Ausfallpauschale an.
  10. Die Anbieterin kann im Einzelfall aus Kulanz von einer Ausfallpauschale absehen. Ein Anspruch des Kunden hierauf besteht nicht.
  11. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

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§ 7 Verspätungen

  1. Der Kunde ist verpflichtet, pünktlich zum vereinbarten Termin zu erscheinen.
  2. Bei einer Verspätung von bis zu 15 Minuten kann die Behandlung grundsätzlich noch durchgeführt werden. Die Behandlungszeit kann sich entsprechend verkürzen, wenn dies aufgrund nachfolgender Termine erforderlich ist.
  3. Bei einer Verspätung von mehr als 15 Minuten ist die Anbieterin berechtigt, den Termin nicht mehr durchzuführen oder abzubrechen, wenn eine ordnungsgemäße, fachgerechte und/oder zeitgerechte Durchführung der gebuchten Leistung aufgrund der Verspätung nicht mehr möglich ist.
  4. Die Anbieterin ist nicht verpflichtet, aufgrund einer Verspätung nachfolgende Kundentermine zu verschieben oder zu verkürzen.
  5. Wird ein Termin aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden erheblichen Verspätung nicht durchgeführt, kann eine Ausfallpauschale entsprechend § 6 dieser AGB verlangt werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  6. Eine Verspätung von mehr als 15 Minuten gilt nicht automatisch als Nichterscheinen. Maßgeblich sind die konkreten Umstände des Einzelfalls und insbesondere die Frage, ob die gebuchte Leistung noch ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.

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§ 8 Gesundheitliche Angaben und Kontraindikationen

  1. Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn einer Behandlung alle für die Behandlung relevanten gesundheitlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.
  2. Hierzu können insbesondere gehören:
  • Allergien und Unverträglichkeiten
  • Hauterkrankungen und Hautveränderungen
  • Wundheilungsstörungen
  • Narben- oder Keloidneigung
  • chronische Erkrankungen
  • ansteckende Erkrankungen
  • Einnahme von Medikamenten
  • Einnahme von blutverdünnenden Medikamenten
  • bekannte Reaktionen auf kosmetische Produkte, Farben oder Inhaltsstoffe
  • Schwangerschaft
  • Stillzeit
  • bestehendes Permanent Make-up oder bestehende Tätowierungen
  • vorherige kosmetische oder ästhetische Behandlungen
  • sonstige für die Behandlung relevante gesundheitliche Umstände.
  1. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner gesundheitlichen Situation vor der Behandlung mitzuteilen.
  2. Die Anbieterin kann eine Behandlung ablehnen, verschieben oder abbrechen, wenn gesundheitliche, hygienische oder fachliche Bedenken bestehen oder eine fachgerechte und verantwortbare Durchführung nicht gewährleistet ist.
  3. Die Anbieterin ersetzt keine ärztliche Beratung oder medizinische Untersuchung.
  4. Gesundheitliche Angaben können, soweit erforderlich, in einem gesonderten Aufklärungs- bzw. Anamnesebogen dokumentiert werden.

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§ 9 Aufklärung und Einverständnis

  1. Vor bestimmten Behandlungen, insbesondere Tattoos und Permanent Make-up, wird der Kunde über den wesentlichen Ablauf, mögliche Risiken, Besonderheiten und erforderliche Nachsorgemaßnahmen aufgeklärt.
  2. Soweit erforderlich, erhält der Kunde einen gesonderten Aufklärungs- und Einverständnisbogen.
  3. Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift bzw. einer sonst zulässigen Bestätigung, dass er die erforderlichen Informationen erhalten und verstanden hat und seine Angaben vollständig und wahrheitsgemäß gemacht hat.
  4. Eine Behandlung wird nur mit der erforderlichen Einwilligung des Kunden und unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben durchgeführt.
  5. Die Einwilligung in eine Behandlung entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung, gesundheitliche Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.

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§ 10 Minderjährige

  1. Tätowierungen werden bei Personen unter 16 Jahren grundsätzlich nicht durchgeführt.
  2. Bei Minderjährigen ab 16 Jahren entscheidet die Anbieterin nach vorheriger Prüfung im Einzelfall, ob eine Tätowierung durchgeführt wird.
  3. Die Anbieterin kann die Vorlage der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter verlangen.
  4. Die Anbieterin kann eine Behandlung bei Minderjährigen unabhängig davon ablehnen.
  5. Für einzelne Behandlungen kann ein Mindestalter von 18 Jahren gelten.
  6. Gesetzliche Vorgaben zum Schutz Minderjähriger bleiben unberührt.

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§ 11 Tätowierungen

  1. Tätowierungen werden individuell nach den Vorstellungen des Kunden geplant und durchgeführt.
  2. Bei einer Tattoo-Anfrage können insbesondere folgende Angaben erforderlich sein:
  • gewünschtes Motiv
  • eigene Zeichnung
  • Referenzbilder
  • gewünschte Größe
  • gewünschte Körperstelle
  • weitere Wünsche und Vorstellungen
  • Name und Kontaktdaten
  • Alter.
  1. Nach Prüfung der Anfrage kann die Anbieterin eine ungefähre Preiseinschätzung abgeben.
  2. Eine ungefähre Preiseinschätzung stellt keinen verbindlichen Festpreis dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  3. Die endgültige Gestaltung kann nach Terminvereinbarung entwickelt und mit dem Kunden abgestimmt werden.
  4. Bei größeren oder individuell aufwendig geplanten Projekten kann vor dem Tattoo-Termin eine persönliche Beratung erforderlich sein.
  5. Das Motiv wird vor Beginn der Tätowierung nochmals gemeinsam besprochen.
  6. Kleinere Änderungen können vorgenommen werden, soweit dies technisch, zeitlich und gestalterisch möglich ist.
  7. Wesentliche Änderungen des vereinbarten Motivs können zu einer Änderung des Preises und/oder zu einer neuen Terminplanung führen.
  8. Der Kunde erkennt an, dass eine Tätowierung eine dauerhafte Veränderung der Haut darstellt.
  9. Das endgültige Erscheinungsbild kann insbesondere durch Hautbeschaffenheit, Körperstelle, Pigmentaufnahme, Heilungsverlauf, individuelle Narbenbildung und andere individuelle Faktoren beeinflusst werden.

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§ 12 Nachsorge und Nacharbeiten bei Tattoos

  1. Der Kunde erhält Hinweise zur sachgerechten Nachsorge der Tätowierung.
  2. Die Nachsorgehinweise sind vom Kunden entsprechend zu beachten.
  3. Der Heilungsverlauf kann individuell unterschiedlich sein.
  4. Unsachgemäße Pflege, Manipulation der behandelten Stelle, vorzeitiges Entfernen von Krusten, intensive Sonneneinstrahlung, Solarium, Schwimmbad, Sauna oder sonstige ungeeignete Behandlung können das Ergebnis beeinträchtigen.
  5. Eine Nacharbeit kann erforderlich sein und ist nicht automatisch in jedem Fall kostenfrei.
  6. Nacharbeiten können ab 20,00 € berechnet werden.
  7. Ob eine Nacharbeit erforderlich ist und welche Kosten hierfür entstehen, wird im Einzelfall beurteilt.
  8. Ein Anspruch auf eine bestimmte Farbintensität, Haltbarkeit oder ein bestimmtes Heilergebnis besteht nicht, soweit die Behandlung fachgerecht durchgeführt wurde.
  9. Gesetzliche Rechte des Kunden bei einer tatsächlich mangelhaften Leistung bleiben unberührt.

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§ 13 Permanent Make-up

  1. Permanent Make-up wird individuell entsprechend den anatomischen Voraussetzungen, der Hautbeschaffenheit, den Vorstellungen des Kunden und den fachlichen Möglichkeiten geplant.
  2. Vor der Behandlung werden insbesondere Form, Farbe, Ablauf und wesentliche Besonderheiten besprochen.
  3. Bei bereits vorhandenem Permanent Make-up einer anderen Anbieterin ist vor einer Behandlung eine vorherige Begutachtung erforderlich.
  4. Eine Behandlung über bestehendes Permanent Make-up kann je nach Ausgangssituation nicht oder nur eingeschränkt möglich sein.
  5. Gegebenenfalls kann zunächst eine Entfernung oder Aufhellung des vorhandenen Pigments erforderlich sein.
  6. Das endgültige Ergebnis kann unter anderem durch Hauttyp, Hautstruktur, Stoffwechsel, Pigmentaufnahme, Pflege, Lebensgewohnheiten, UV-Strahlung und individuellen Heilungsverlauf beeinflusst werden.
  7. Die Anbieterin kann daher keine Garantie für eine bestimmte Farbintensität, Form, Haltbarkeit oder ein bestimmtes Abheilungsergebnis übernehmen.
  8. Nachbehandlungen oder Auffrischungen können erforderlich sein und werden grundsätzlich gesondert berechnet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

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§ 14 Wimpern-, Augenbrauen- und kosmetische Behandlungen

  1. Für Wimpernverlängerungen, Wimpernlifting, Augenbrauenlifting, Augenbrauenbehandlungen, Färbungen, kosmetische Haarentfernung, Gesichtsbehandlungen, Microneedling, Aquafacial und weitere kosmetische Leistungen gelten die jeweiligen individuellen Behandlungsanforderungen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn der Behandlung über bekannte Allergien, Unverträglichkeiten, Hautreaktionen und sonstige relevante Umstände zu informieren.
  3. Bei bestimmten Behandlungen kann ein Verträglichkeitstest erforderlich oder fachlich empfohlen sein.
  4. Ein bestimmtes Behandlungsergebnis oder eine bestimmte Haltbarkeit kann aufgrund individueller Voraussetzungen nicht garantiert werden.
  5. Die Anbieterin kann eine Behandlung ablehnen, verschieben oder abbrechen, wenn deren Durchführung aus gesundheitlichen, hygienischen oder fachlichen Gründen nicht vertretbar erscheint.

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§ 15 Individuelle Behandlungsergebnisse und Haltbarkeit

  1. Kosmetische Behandlungen, Wimpernbehandlungen, Augenbrauenbehandlungen, Permanent Make-up und vergleichbare Leistungen können bei verschiedenen Personen unterschiedlich ausfallen.
  2. Das Ergebnis kann insbesondere beeinflusst werden durch:
  • Hauttyp und Hautzustand
  • Stoffwechsel
  • Pflege
  • Lebensgewohnheiten
  • hormonelle Faktoren
  • Medikamente
  • UV-Strahlung
  • Alter
  • individuelle Heilung
  • Ausgangssituation
  • sonstige individuelle körperliche Voraussetzungen.
  1. Angaben zur Haltbarkeit sind grundsätzlich Erfahrungswerte und keine Garantie.
  2. Die Anbieterin übernimmt keine Garantie dafür, dass das Ergebnis einer fachgerecht erbrachten Behandlung den individuellen Vorstellungen des Kunden vollständig entspricht.
  3. Gesetzliche Rechte des Kunden bei einer tatsächlich mangelhaften Leistung bleiben unberührt.

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§ 16 Pflege und Verhalten nach der Behandlung

  1. Der Kunde erhält je nach Behandlung individuelle Hinweise zur Pflege und zum Verhalten nach der Behandlung.
  2. Der Kunde ist für die sachgerechte Einhaltung der Pflege- und Verhaltensempfehlungen verantwortlich.
  3. Die Anbieterin haftet nicht für Beeinträchtigungen des Behandlungsergebnisses, die nachweislich auf eine vom Kunden zu vertretende unsachgemäße Pflege oder ein pflegewidriges Verhalten zurückzuführen sind.
  4. Bei ungewöhnlichen Beschwerden, starken Reaktionen oder sonstigen gesundheitlichen Auffälligkeiten sollte der Kunde unverzüglich geeigneten medizinischen Rat einholen.

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§ 17 Reklamationen und Beanstandungen

  1. Beanstandungen bezüglich einer Behandlung sollen der Anbieterin möglichst zeitnah nach Kenntnis des beanstandeten Umstands mitgeteilt werden.
  2. Die Anbieterin erhält dadurch die Möglichkeit, den Sachverhalt zu prüfen und – soweit erforderlich und möglich – eine geeignete Lösung anzubieten.
  3. Bei sichtbaren Behandlungsergebnissen kann es zur Prüfung erforderlich sein, dass der Kunde aktuelle Fotos zur Verfügung stellt oder eine persönliche Begutachtung ermöglicht.
  4. Gesetzliche Gewährleistungs- und sonstige Rechte des Kunden bleiben unberührt.

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§ 18 Schulungen

  1. Die Anbieterin bietet verschiedene Schulungen im Bereich Kosmetik, Beauty und Permanent Make-up an.
  2. Die jeweils angebotenen Schulungen, Inhalte, Termine und Preise ergeben sich aus dem aktuellen Schulungsangebot, dem Anmeldeformular bzw. dem jeweiligen individuellen Schulungsvertrag.
  3. Die Anmeldung zu einer Schulung ist mit Übermittlung des vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars und dessen Annahme durch die Anbieterin verbindlich.
  4. Das Anmeldeformular ist innerhalb der von der Anbieterin vorgegebenen Frist an die dort angegebene E-Mail-Adresse zu übermitteln.
  5. Bei einer Anmeldung mehr als 3 Wochen vor Schulungsbeginn sind 50 % des vereinbarten Gesamtbetrages innerhalb von 7 Tagen nach Anmeldung zu bezahlen. Der verbleibende Restbetrag ist spätestens 3 Wochen vor Schulungsbeginn vollständig zu bezahlen.
  6. Bei einer Anmeldung innerhalb von 3 Wochen vor Schulungsbeginn ist der gesamte Schulungsbetrag innerhalb von 7 Tagen nach Anmeldung, spätestens jedoch vor Schulungsbeginn, vollständig zu bezahlen.
  7. Für Starter-Sets kann eine gesonderte Rechnung gestellt werden.
  8. Die Zahlung von Schulungsgebühren erfolgt grundsätzlich ausschließlich in bar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  9. Bei nicht fristgerechter Zahlung kann die Anbieterin den Schulungsplatz nach vorheriger angemessener Fristsetzung anderweitig vergeben, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  10. Die Anbieterin kann eine Schulung aus wichtigem organisatorischem oder sonstigem berechtigtem Grund verschieben. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall entsprechend den gesetzlichen und vertraglichen Regelungen berücksichtigt.

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§ 19 Stornierung einer Schulung durch den Teilnehmer

  1. Aufgrund der besonderen Vorbereitung, Planung und Reservierung eines Schulungsplatzes gelten für Schulungen gesonderte Stornierungsbedingungen.
  2. Eine kostenfreie Stornierung durch den Teilnehmer ist grundsätzlich bis mehr als 4 Wochen vor Schulungsbeginn möglich.
  3. Bei einer Stornierung 4 bis mehr als 2 Wochen vor Schulungsbeginn werden 50 % des vereinbarten Gesamtbetrages als Ausfallpauschale berechnet, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  4. Bei einer Stornierung 2 Wochen oder weniger vor Schulungsbeginn werden 90 % des vereinbarten Gesamtbetrages als Ausfallpauschale berechnet, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  5. Bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage werden 100 % des vereinbarten Gesamtbetrages als Ausfallpauschale berechnet, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  6. Bereits geleistete Zahlungen werden auf die jeweils anfallenden Stornokosten angerechnet.
  7. Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist. In diesem Fall ist nur der tatsächlich nachgewiesene bzw. gesetzlich geschuldete Betrag zu zahlen.
  8. Der Anbieterin bleibt der Nachweis eines tatsächlich höheren Schadens vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  9. Eine Ersatzperson kann grundsätzlich nur nach vorheriger Zustimmung der Anbieterin teilnehmen, da insbesondere fachliche Voraussetzungen, Schulungsinhalte, organisatorische Voraussetzungen und gegebenenfalls Modelle berücksichtigt werden müssen.
  10. Bei Erkrankung oder sonstigen wichtigen und nachweisbaren Umständen kann nach individueller Absprache eine Umbuchung auf einen Ersatztermin ermöglicht werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht, soweit keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen.

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§ 20 Schulungsmodelle

  1. Soweit für eine Schulung ein Modell benötigt wird, ist der Teilnehmer grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, ein geeignetes Modell bereitzustellen, sofern im jeweiligen Schulungsangebot nichts anderes vereinbart wurde.
  2. Das Modell muss die von der Anbieterin vorgegebenen Voraussetzungen erfüllen.
  3. Die Anbieterin kann ein Modell ablehnen, wenn dieses aus fachlichen, hygienischen oder gesundheitlichen Gründen nicht geeignet ist.
  4. Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass das Modell über die geplante Behandlung aufgeklärt wird und die erforderliche Einwilligung erteilt.

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§ 21 Schulungsunterlagen und Urheberrechte

  1. Sämtliche im Rahmen einer Schulung zur Verfügung gestellten Unterlagen, Skripte, Fotos, Videos, Arbeitsmaterialien, Konzepte, Texte und sonstigen Inhalte können urheberrechtlich geschützt sein.
  2. Die Unterlagen dürfen grundsätzlich nur zur persönlichen Teilnahme und eigenen Weiterbildung verwendet werden.
  3. Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe, gewerbliche Verwertung, Weiterverkauf oder Veröffentlichung in sozialen Medien ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der Anbieterin nicht gestattet, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen.
  4. Die Weitergabe von Schulungsunterlagen oder die Durchführung eigener Schulungen unter Verwendung der geschützten Unterlagen und Konzepte der Anbieterin ist ohne entsprechende Nutzungsberechtigung nicht gestattet.
  5. Gesetzlich zwingende Nutzungsrechte bleiben unberührt.

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§ 22 Teilnahmebestätigung und Zertifikate

  1. Nach erfolgreicher Teilnahme kann der Teilnehmer ein Teilnahmezertifikat oder eine entsprechende Schulungsbestätigung erhalten.
  2. Die Ausstellung eines Zertifikats setzt grundsätzlich die vollständige Teilnahme und vollständige Bezahlung der Schulung voraus.
  3. Ein Zertifikat stellt keine staatliche Anerkennung, behördliche Zulassung oder staatliche Berufsqualifikation dar, sofern dies nicht ausdrücklich angegeben wird.

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§ 23 Gutscheine

  1. Gutscheine können für die jeweils darauf angegebenen Leistungen bzw. den angegebenen Wert eingelöst werden.
  2. Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  3. Ein verbleibender Restbetrag wird grundsätzlich nicht bar ausgezahlt, soweit gesetzlich zulässig.
  4. Bei Verlust oder Beschädigung eines Gutscheins kann eine Ersatzleistung nur erfolgen, wenn der Gutschein eindeutig zugeordnet und der Anspruch nachgewiesen werden kann.
  5. Für Gutscheine gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften, soweit nicht wirksam eine andere Gültigkeitsdauer vereinbart wurde.
  6. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

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§ 24 Foto- und Videoaufnahmen

  1. Fotos oder Videos können im Zusammenhang mit Behandlungen zu Dokumentationszwecken erstellt werden, soweit dies für die Durchführung oder Dokumentation der Behandlung erforderlich und rechtlich zulässig ist.
  2. Eine Veröffentlichung von Fotos oder Videos zu Werbe-, Portfolio-, Social-Media- oder Schulungszwecken erfolgt grundsätzlich nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung.
  3. Die Einwilligung zur Veröffentlichung ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Durchführung einer Behandlung.
  4. Die Einzelheiten einer solchen Einwilligung werden in einer gesonderten Foto- und Videoeinwilligung geregelt.
  5. Eine erteilte Einwilligung kann für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt hiervon unberührt.

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§ 25 Datenschutz

  1. Personenbezogene Daten werden unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
  2. Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur Bearbeitung von Anfragen, Terminvereinbarungen, Durchführung von Verträgen und Behandlungen, Schulungen, Zahlungen, Rechnungsstellung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.
  3. Soweit für bestimmte Verarbeitungen eine gesonderte Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.
  4. Nähere Informationen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung der Anbieterin.
  5. Gesundheitsbezogene Angaben werden nur verarbeitet, soweit hierfür eine entsprechende rechtliche Grundlage besteht und die Verarbeitung für die jeweilige Behandlung oder zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.

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§ 26 Haftung

  1. Die Anbieterin haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Eine Haftungsbeschränkung gilt insbesondere nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen einer Haftung vorliegen.
  3. Ebenso unberührt bleiben Ansprüche wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens sowie sonstige zwingende gesetzliche Haftungsansprüche.
  4. Für Schäden, die aufgrund unvollständiger oder unzutreffender Angaben des Kunden entstehen, haftet die Anbieterin nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
  5. Für mitgebrachte persönliche Gegenstände wird nur im Rahmen der gesetzlichen Haftung gehaftet.
  6. Der Kunde wird gebeten, persönliche Wertgegenstände während des Aufenthalts im Studio angemessen zu sichern.

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§ 27 Studioordnung und Verhalten

  1. Im Studio ist auf eine angemessene, respektvolle und hygienische Umgebung zu achten.
  2. Den berechtigten Anweisungen der Anbieterin und ihrer Mitarbeiter hinsichtlich Hygiene, Sicherheit und Durchführung der Behandlung ist Folge zu leisten.
  3. Begleitpersonen sind grundsätzlich nur nach vorheriger Absprache gestattet.
  4. Kinder und weitere Begleitpersonen können aus hygienischen, organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen von der Behandlung ausgeschlossen werden.
  5. Das Mitbringen von Tieren ist nur nach vorheriger Zustimmung gestattet.
  6. Die Anbieterin kann Personen bei unangemessenem, beleidigendem, aggressivem oder erheblich störendem Verhalten des Studios verweisen.

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§ 28 Schäden und Verlust

  1. Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er vorsätzlich oder fahrlässig an den Räumlichkeiten, Einrichtungen, Geräten oder sonstigem Eigentum der Anbieterin verursacht.
  2. Die Anbieterin behält sich vor, entstandene Schäden im gesetzlich zulässigen Umfang geltend zu machen.
  3. Für mitgebrachte Gegenstände des Kunden wird keine Verwahrungspflicht übernommen.

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§ 29 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

  1. Gesetzliche Widerrufsrechte des Kunden bleiben unberührt.
  2. Ob ein Widerrufsrecht besteht, richtet sich insbesondere nach der Art des Vertrages, der Art des Vertragsschlusses und den gesetzlichen Vorschriften.
  3. Bei Verträgen, die ausschließlich persönlich im Studio geschlossen werden, besteht grundsätzlich kein Widerrufsrecht allein aufgrund des Vertragsschlusses im Studio.
  4. Bei Verträgen, die beispielsweise über eine Internetseite, E-Mail, WhatsApp oder andere Fernkommunikationsmittel als Fernabsatzvertrag zustande kommen können, können gesetzliche Widerrufsrechte bestehen.
  5. Soweit gesetzlich erforderlich, erhält der Kunde eine gesonderte Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular.
  6. Verlangt der Kunde bei einem Vertrag, bei dem ein Widerrufsrecht besteht, ausdrücklich, dass die Ausführung der Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen soll, gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
  7. Zwingende gesetzliche Regelungen über das Widerrufsrecht bleiben unberührt.

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§ 30 Absage oder Verschiebung durch die Anbieterin

  1. Die Anbieterin ist berechtigt, einen Termin aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben.
  2. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen bei:
  • eigener Erkrankung
  • Erkrankung von Mitarbeitern
  • technischen oder organisatorischen Problemen
  • höherer Gewalt
  • behördlichen Anordnungen
  • nicht vorhersehbaren Umständen
  • Umständen, die eine fachgerechte, hygienische oder sichere Durchführung der Behandlung verhindern.
  1. Bereits geleistete Zahlungen werden bei einer von der Anbieterin veranlassten Absage entsprechend den gesetzlichen und vertraglichen Regelungen berücksichtigt.
  2. Soweit möglich, wird die Anbieterin dem Kunden einen Ersatztermin anbieten.
  3. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

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§ 31 Gestaltung, Entwürfe und Rechte

  1. Von der Anbieterin erstellte Tattoo- oder PMU-Entwürfe, Zeichnungen, Konzepte und sonstige Gestaltungsvorschläge können urheberrechtlich geschützt sein.
  2. Die Nutzung, Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Verwertung solcher Entwürfe außerhalb des vereinbarten Behandlungszwecks bedarf der Zustimmung der Anbieterin, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.
  3. Zwingende gesetzliche urheberrechtliche Bestimmungen bleiben unberührt.

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§ 32 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistung erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
  2. Hierzu gehören insbesondere:
  • vollständige Kontaktdaten
  • wahrheitsgemäße gesundheitliche Angaben
  • Informationen über bestehendes Permanent Make-up oder Tätowierungen
  • Angaben zu Allergien und Unverträglichkeiten
  • Angaben zu relevanten Medikamenten
  • rechtzeitige Mitteilung von Änderungen.
  1. Nachteile, die aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung seiner Mitwirkungspflichten entstehen, gehen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu seinen Lasten.

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§ 33 Änderungen von Preisen und Angeboten

  1. Die Anbieterin ist berechtigt, ihr Leistungsangebot sowie ihre Preise für zukünftige Buchungen anzupassen.
  2. Für bereits verbindlich vereinbarte Leistungen gilt grundsätzlich der bei Vertragsschluss vereinbarte Preis, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  3. Frühere Preislisten und Angebote verlieren mit Veröffentlichung einer neuen Preisübersicht ihre Gültigkeit für zukünftige Buchungen.

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§ 34 Verbraucherstreitbeilegung

Die Anbieterin ist grundsätzlich nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Soweit gesetzliche Informationspflichten bestehen, werden diese entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

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§ 35 Anwendbares Recht

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates eingeschränkt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

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§ 36 Gerichtsstand

  1. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
  2. Soweit gesetzlich zulässig, ist für Streitigkeiten mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen der Sitz der Anbieterin Gerichtsstand.
  3. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

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§ 37 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

  1. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder aus demselben Vertragsverhältnis begründet ist, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  2. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

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§ 38 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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§ 39 Einbeziehung der AGB

  1. Die jeweils gültigen AGB werden dem Kunden vor bzw. bei Vertragsschluss zugänglich gemacht.
  2. Der Kunde erhält die Möglichkeit, von ihrem Inhalt in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen.
  3. Die AGB werden nur dann Bestandteil des jeweiligen Vertrages, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für ihre wirksame Einbeziehung erfüllt sind.
  4. Eine individuell zwischen Anbieterin und Kunde getroffene Vereinbarung geht diesen AGB vor.

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